Hausordnung und Fairplay
Der Massen-Sportbetrieb ASVZ mit seinen 80'000 Membern funktioniert nur, wenn Fairplay-Grundsätze mitgetragen und Spielregeln eingehalten werden – übergreifend, in allen Sportarten und von allen Membern. Danke, dass auch du danach agierst, damit alle mit Freude von einem funktionierenden Sportbetrieb profitieren können.
- Der Zutritt zu ASVZ Sport Centern setzt eine erfolgreiche Prüfung der Membership anhand des QR-Codes aus der ASVZ-App am Check-In-Terminal voraus. Dies unabhängig der Form der Aktivität im ASVZ, es gilt ausnahmslos für alle ASVZ-Member. Das Portraitfoto wird zu Identifikationszwecken am Check-In Terminal angezeigt.
- Die Teilnahme am geleiteten Sportbetrieb (Lektionen, Kurse, Camps) setzt neben der gültigen Membership auch eine gültige Einschreibung voraus. Fürs Fitness muss man sich vorgängig nicht einschreiben (jedoch vor Zutritt trotzdem einchecken).
- Das Fitnesstraining, das freie Sporttreiben sowie die Garderobennutzung setzt eine gültige Membership, jedoch keine Einschreibung voraus. Das Fehlen einer Einschreibepflicht enthebt jedoch nicht von der Pflicht zum Check-In vor Zutritt zur Sportanlage.
- Bei Verhinderung an der Teilnahme am geleiteten Sportbetrieb muss die Einschreibung innerhalb der in der entsprechenden Detailausschreibung publizierten Abmeldefrist entfernt werden.
Bei Kontrollen sind alle Personen dazu verpflichtet, ihre gültige Membership sowie im geleiteten Sportbetrieb ihre gültige Einschreibung vorzuweisen.
Sperrliste
Der Massen-Sportbetrieb ASVZ mit seinen 80'000 Membern funktioniert nur, wenn Fairplay-Grundsätze mitgetragen und Spielregeln eingehalten werden. Nachfolgendes Verhalten hat erst eine Erinnerung, dann eine Verwarnung und beim dritten Mal eine konsequente Sperrung von acht Tagen für den gesamten ASVZ-Sportbetrieb zur Folge:
- Einschreiben und nicht im entsprechenden Angebot erscheinen
- Missachtung der Fairplay-Grundsätze, wie bspw. ohne gültige Einschreibung am geleiteten Sportbetrieb teilgenommen, in Sporträumen nicht an Spielregeln gehalten.
Von Personen, die sich ohne gültige ASVZ-Membership oder mit einer aktuellen Sperrung Zutritt zum ASVZ-Sportbetrieb (Anlagen, Angebot etc.) verschaffen, werden die Personalien aufgenommen und es wird eine Umtriebsgebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt. Bei wiederholt unrechtmässigem Zutritt wird die Gebühr verdoppelt und es kann ein Hausverbot wegen Hausfriedensbruch ausgesprochen werden. Eine Strafanzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.
- Der Zutritt zu den ASVZ Sport Centern ohne vorgängiges Check-In am Check-In-Terminal ist untersagt.
- Dem Material und der Infrastruktur ist Sorge zu tragen. Schäden an Gebäude oder Einrichtungen sind dem Betriebsdienst zu melden. Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen haben Schadenersatzpflicht zur Folge und führen zu einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.
- Störungen, Belästigungen und Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit werden nicht geduldet und es wird Strafanzeige erstattet.
- Das Mitführen elektronischer Geräte (Mobile/Tablet/Laptop o. ä.) in Nacktzonen ist untersagt.
- Jegliche Art von Werbung, Bild- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Aufnahmen von Drittpersonen sind ohne vorgängiges Einholen deren Einverständnisses nicht erlaubt.
- Das Trainieren ist nur in sauberer Sportkleidung erlaubt. Strassenkleidung und Strassenschuhe sind verboten. Es ist zusätzlich ein Fitnesstuch mitzuführen, in geleiteten Angeboten sowie im Fitness.
- Sporttaschen und Strassenkleider dürfen nicht in die Sporträume mitgenommen werden. Sie müssen in den Garderobenkästchen deponiert werden. Schlösser können am ASVZ-Info-Desk und zum Teil beim Betriebsdienst günstig gekauft werden. Herumliegende Taschen dürfen vom Betriebsdienst weggeräumt werden und können dort gegen eine Gebühr von CHF 15.– wieder abgeholt werden.
- Es ist pünktlich zum ASVZ-Sportangebot zu erscheinen. Die Traingsleitung darf zu spät kommende Teilnehmende vom Angebot ausschliessen.
- Die Öffnungszeiten gelten für alle gleichermassen. Am Abend sind die Sportanlagen rechtzeitig zu verlassen.
- Kinder haben keinen Zutritt zur Sportanlage. Ausnahme zu Juniors Club Zeiten: asvz.ch/juniorsclub oder Bewilligungen durch Reservationen.
- Auf allen Sportanlagen gilt Rauch- und Alkoholverbot.
- In den Sporträumen darf nicht gegessen werden.
Bei Zuwiderhandlungen/Übertretungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Auch der Sportbetrieb in unseren Fitnessräumen funktioniert nur, wenn sich alle tolerant verhalten und gemäss unseren Spielregeln agieren. Zu den Fairplay-Regeln im Fitness...