
Fitness-Slots aufgehoben | ab 10.07.2023
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Die Fitness-Slots haben sich nicht bewährt und werden auf 10.07.2023 aufgehoben. Wer in den Fitnessräumen trainieren will, muss sich künftig nicht mehr vorgängig einschreiben. Gleiches gilt für Member, die in den Sporthallen frei Sport treiben oder nur Garderoben nutzen. Im restlichen Sportbetrieb ändert sich an der bisherigen Handhabung nichts, alle weiteren ASVZ-Angebote sind weiterhin einschreibepflichtig. Auch das Check-In und damit Vorweisen der gültigen ASVZ-Membership am Check-In-Terminal wird vor Zutritt in die Sportanlagen weiterhin vorausgesetzt. Dies gilt ausnahmslos für alle ASVZ-Member, auch für Fitness-Sporttreibende und für freies Sporttreiben und die Garderobennutzung.
Seit Jahren ist die meistgehörte Kritik am ASVZ dieselbe: Zu voll, zu viele Leute, zu lange Wartezeiten bei den Trainingsgeräten. Mit der Pandemie musste der ASVZ die maximalen Belegungszahlen auf behördliche Verordnung hin begrenzen. Plötzlich hatten Trainierende Platz, mussten vor Trainingsgeräten nicht mehr warten und konnten ihr Workout effizient durchziehen – plötzlich war genügend Raum da, was von sehr vielen geschätzt wurde.
Mit der Aufhebung der letzten Covid-Massnahmen durfte sich auch der ASVZ wieder öffnen. Eine Rückkehr zu den teils völlig überfüllten Trainings war aber schwer vorstellbar. Auch viele Member meldeten sich und wünschten sich, die neu gewonnene Trainingsqualität erhalten zu können. So haben wir den Sportbetrieb zwar wieder hochgefahren, eine sinnvolle Begrenzung in den geleiteten Sportangeboten und auch die Fitness-Slots jedoch beibehalten. Nie war es unsere Intention, unnötige Barrieren und Schikanen aufzubauen. Vielmehr wollten wir einen effizienten Trainingsbetrieb mit der Möglichkeit für qualitativ hochstehende Workouts anbieten; wer einen Slot gebucht hatte, sollte auch genügend Raum und Qualität haben.
Frustration gross, Auswirkungen nicht mehr tragbar
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich das Festhalten an den Fitness-Slots nicht bewährt hat. Zu viele Member fühlen sich dadurch eingeschränkt und bevormundet. Wir bedauern das, denn wir möchten, dass sich alle Member bei uns wohl fühlen. Die Schwierigkeiten in Zusammenhang mit den Fitness-Slots hatten auch immer mehr negative Auswirkungen für den ganzen restlichen Sportbetrieb. Aus diesem Grund wird die Platzbegrenzung und die Einschreibepflicht für Fitness wie auch für das freie Sporttreiben auf 10.07.2023 aufgehoben.
Wir sind uns sicher, dass die Fitnessräume aufgrund dieser Aufhebung zukünftig zu Stosszeiten noch etwas voller sein werden als heute. Damit das Fitnesstraining trotzdem allen Spass macht, appellieren wir ans Fairplay und das Einhalten unserer Do’s und Don’ts im Fitnessraum. Wer einen weniger gefüllten Fitnessraum bevorzugt, dem empfehlen wir, die Stosszeiten mittags und vor allem abends zu umgehen und/oder auf andere Sportanlagen wie beispielsweise das Sport Center Fluntern auszuweichen. Der ASVZ ist zudem weiterhin daran, sein Angebot auszubauen. Mit dem Sport Center Gloriarank ist erst kürzlich eine ansprechende Sportanlage in unmittelbarer Nähe der Polyterrasse dazugekommen, das Sport Center Irchel wird ab Herbstsemester 2023 auch am Wochenende geöffnet haben und die neue Sportanlage Irchel-West wird per Herbstsemester 2024 eröffnet.
Einschreibung für restlichen Sportbetrieb weiterhin notwendig, Abmeldefrist neu 60 Minuten vor Angebotsbeginn
Nicht betroffen von der Aufhebung der Einschreibepflicht ist der restliche Sportbetrieb mit Sportangeboten wie Lektionen, Kursen und Camps. Wer daran teilnehmen möchte, muss sich vorgängig weiterhin dafür einschreiben und rechtzeitig wieder abmelden, sofern er/sie an der Teilnahme verhindert ist. Die Abmeldefrist von 15 Minuten hat sich als zu kurz erwiesen, sie wird auf neu 60 Minuten vor Angebotsbeginn festgelegt. Damit bleibt fast immer Zeit, sich von einem Angebot abzumelden, wenn es nicht mehr reicht. Gleichzeitig haben Interessierte die Gelegenheit, sich noch einzuschreiben. Ausnahmen bei der Abmeldefrist sind weiterhin möglich; gerade für Angebote frühmorgens, in Outdoor-Angeboten sowie auf Aussenanlagen. Die effektive Abmeldefrist jedes Angebots findet sich in der entsprechenden Detailausschreibung. Grund für das Beibehalten der Einschreibung sowie der Platzbeschränkung ist unser Anspruch an eine sinnvolle Trainingsgestaltung in geleiteten Sportangeboten sowie platz- und materialbedingte Maximalzahlen in manchen Disziplinen.
Check-In weiterhin vorausgesetzt, auch bei Fitnessbesuch
Weiterhin vorausgesetzt wird das Vorweisen der gültigen ASVZ-Membership am Check-In-Terminal. Das gilt ausnahmslos für alle ASVZ-Member, auch für Fitnesssporttreibende sowie Nutzer:innen des freien Sporttreibens oder der Garderoben. Die Zeitbegrenzung des ASVZ-Besuchs wird aufgehoben, der Zutritt zu den Sport Centern ist im Rahmen der Öffnungszeiten mit einer gültigen Membership jederzeit möglich.
Weiterhin gilt: Der Massen-Sportbetrieb ASVZ mit seinen 80'000 Membern funktioniert nur, wenn Fairplay-Grundsätze mitgetragen und Spielregeln eingehalten werden – übergreifend, in allen Sportarten und von allen Membern.