Sicherheitsabstand von 2m - auch im ASVZ

20. Mai 2020

Der ASVZ befolgt in der Ausgestaltung des Sportbetriebs ab 8. Juni 2020 die Vorgaben der Behörden. Aufgrund des aktuell einzuhaltenden Sicherheistabstands von 2m werden bis auf Weiteres bzw. solange diese Vorgabe gilt, keine Trainings im Bereich Spielsport und Paartanz angeboten. Ausnahmen im Spielsport bilden Sportarten ohne Körperkontakt, beispielsweise Badminton, Golf oder Tennis.

Die Angebote des Bereichs Kampfsport werden in ihrem Inhalt insofern angepasst, als dass es in den Trainings zu keinem Körperkontakt kommt und der Sicherheitsabstand von 2m eingehalten werden kann.

Laufend aktualisierte Informationen zum ASVZ-Sportbetrieb finden sich unter asvz.ch/coronavirus.